Was ist das Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht ist eine Rechtsform. Es legt fest, dass, auch wenn offener Wettbewerb gewollt ist, Praktiken verboten sind, die die Mittbewerber und oder die Kunden schädigen. Diese Praktiken werden als “unlaut” bezeichnet. Was genau “unlauterer Wettbewerb” ist, wird nicht genau definiert. Daher kommt es des Öfteren zu Streitigkeiten über dieses Thema, die unter anderem vor Gericht enden.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Eine Abmahnung ist die Aufforderung zur Unterlassung. Im Wettbewerbsrecht erhält man eine Abmahnung, wenn man gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Es dürfen Konkurrenten, IHKs und andere Handelskammern, rechtsfähige Fachverbände und andere, die durch diese Handlung geschädigt werden, sowie deren gesetzliche Vertreter abmahnen.
Bei der Abmahnung wird meistens eine Unterlassungserklärung beigefügt, durch deren Unterschrift man sich verpflichtet, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen.
Was muss in einer Abmahnung enthalten sein?
Damit eine Abmahnung rechtens ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. So müssen in einer Abmahnung zum Beispiel nicht nur der Name des Abgemahnten, sondern auch des Abmahnenden enthalten sein. Schickt ein Anwalt die Abmahnung, muss er einen schriftlichen Beweis hinzufügen, um klarzustellen, dass er berechtigt ist abzumahnen (laut BGH muss aber keine originale Vollmachtsurkunde beigefügt werden). In der Abmahnung muss außerdem genau vermerkt sein, wieso die Abmahnung ausgesprochen wird und welche Rechte genau verletzt worden sein sollen. Eine Rechnung über die anfallenden Kosten sollte auch vorhanden sein. In der Abmahnung muss zudem eine Frist angegeben sein, bis der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung (meist wird ein Vordruck beigefügt) an den Abmahnenden senden muss. Die Abmahnung muss die Unterschrift des Abmahnenden tragen.
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